Süsswein

Süßwein oder Dessertwein ist ein Sammelbegriff für vollmundige und mit starker Süße angereicherte Weine. Solche Weine werden traditionell in einigen Weinregionen und Ländern oft zum Käse oder mit dem Dessert am Ende einer Mahlzeit gereicht. Umgangssprachlich werden die Begriffe Süßwein und Dessertwein als Synonym gebraucht, sind aber weder im deutschen noch im europäischen Weinrecht definiert. Für alle Dessertweine ist die starke Restsüße ein charakteristisches Merkmal. Als Dessertweine werden sowohl Weine, deren starke Süße durch den enthaltenen Mostzucker gebildet wurde, als auch mit Alkohol angereicherte Weine bezeichnet. Laut EU-Verordnung muss ein Süßwein / Dessertwein einen Mindestzuckergehalt von 40 g/L. aufweisen.


Heute werden Süßweine / Dessertweine weltweit in unterschiedlichen Qualitäten hergestellt. Somit stößt man sowohl auf billige Massenerzeugnisse als auch auf hochpreisige Sauternes aus Frankreich. Hier unterscheidet man die Süßweine / Dessertweine je nach Herkunft unter bestimmen Bezeichnungen. Bei der Herstellung unterscheidet man zwischen 4 Herstellungsverfahren, die weltweit angewendet werden – darunter das natürliche, künstliche, wasserentziehende und aufspritzende Verfahren. Süßweine / Dessertweine führen in der Kulinarik ein Schattendasein und werden oft zu Dessert oder Stopfleber gereicht. Für eine Kombination von Speisen und Süßwein / Dessertwein ist ein gewisser Kontrast wichtig. Dieser kann z. B. durch Salz ausgelöst werden, aber auch geruchsintensiver und fetter Käse harmoniert besser mit Süßweinen / Dessertweinen.